Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen


Was ist die Einspeisevergütung und handelt es sich dabei um eine Förderung für Photovoltaik?

Photovoltaik-Einspeisevergütung

Einspeisevergütung für Photovoltaik

Bei der Einspeisevergütung für Photovoltaik handelt es sich um eine staatlich festgelegte Mindestvergütung für durch Photovoltaik erzeugten und ins Stromnetz eingespeisten Strom. Damit ist die Einespeisevergütung eine staatliche Förderung für Photovoltaikanlagen. Die Einspeisevergütung ist eines der wichtigsten Elemente des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), welches die Verbreitung von erneuerbaren Energien fördert.

Die Höhe der Einspeisevergütung hängt von dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage ab. Die Einspeisevergütung ist dabei für 20 Jahre ab Inbetriebnahme garantiert. Das heißt, dass eine Anlage mit 9 kWp, welche im März 2015 in Betrieb genommen wurde bis zum Februar 2035 die Einspeisevergütung von 12,5 Cent je kWh bekommt. Damit wird vom Staat die Investitionssicherheit für die Anlagenbetreiber gewährleistet.

Die Höhe der Einspeisevergütungen werden immer quartalsweise von der Bundesnetzagentur festgelegt und veröffentlicht und hängen von der installierten Leistung von Photovoltaikanlagen des Vorquartals ab. Dabei wird jeweils für jeden Monat ein Wert für die Einspeisevergütung errechnet. Die Tendenz der Einspeisevergütung für Solarstrom ist jedoch sinkend. Das bedeutet aber nur bedingt, dass Photovoltaikanlagen eine schlechtere Investition werden. Einem Teil der niedrigeren Einspeisevergütung können die niedrigeren Anschaffungskosten für Photovoltaikanlagen entgegenwirken. Neben dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage hängt die Einspeisevergütung auch noch von der Größe der Photovoltaikanlage ab. Größere Anlagen erhalten dabei eine geringere Einspeisevergütung. Nachfolgend finden Sie die Vergütungssätze gestaffelt nach Anlagengrößen.

Aktuelle Einspeisevergütungen für das Jahr 2015

Einspeisevergütung für kleine Anlagen bis 10 kWp

InbetriebnahmedatumEinspeisevergütung in Cent je eingespeiste kWh
Ab 1. Juni 201512,40
Ab 1. Mai 201512,43
Ab 1. April 201512,47

Einspeisevergütung für mittelgroße Anlagen von 10 kWp bis 40 kWp

Zu beachten bei der Einspeisevergütung für mittelgroße Anlagen ist, dass für die ersten 10 kWp der Vergütungssatz für kleine Anlagen bis 10 kWp gilt, welcher höher ist als der Satz für mittelgroße Anlagen. Nur für die Leistung über 10 kWp gilt der niedrigere Vergütungssatz für mittelgroße Anlagen.

InbetriebnahmedatumEinspeisevergütung in Cent je eingespeiste kWh
Ab 1. Juni 201512,06
Ab 1. Mai 201512,09
Ab 1. April 201512,12

Einspeisevergütung für große Anlagen von 40 kWp bis 500 kWp

Bei der Einspeisevergütung für große Anlagen gilt, wie bei den mittelgroßen Anlagen, dass die ersten 10 kWp mit dem selben Satz wie kleine Anlagen vergütet werden. Zusätzlich erhält man für die Leistung von 10 kWp bis 40 kWp den Satz für mittelgroße Anlagen. Erst die Leistung, welcher über 40 kWp herausgeht, wird mit dem niedrigeren Einspeisevergütungs-Satz für große Anlagen vergütet.

InbetriebnahmedatumEinspeisevergütung in Cent je eingespeiste kWh
Ab 1. Juni 201510,79
Ab 1. Mai 201510,82
Ab 1. April 201510,84

Einspeisevergütung für große Anlagen bis zu 500 kWp auf Nichtwohngebäuden und Freiflächenanlagen

InbetriebnahmedatumEinspeisevergütung in Cent je eingespeiste kWh
Ab 1. Juni 20158,59
Ab 1. Mai 20158,61
Ab 1. April 20158,63

Eigenverbrauch von Solarstrom

Der Eigenverbrauch ist zurzeit die wirtschaftlich bessere Variante. Mit Strompreisen weit über der Einspeisevergütung ist es interessanter, den erzeugten Strom selbst zu verbrauchen, soweit dies möglich ist. Doch seit August 2014 gibt es hier etwas zu berücksichtigen: Für den selbst erzeugten Solarstrom sollen in Zukunft Abgaben in Höhe von 40 % der EEG-Umlage gezahlt werden. Der Übergang erfolgt dabei gleitend. Bis Ende 2015 sollen 30 % gezahlt werden, bis Ende 2016 35 % und ab 2017 schlussendlich die vollen 40 %. Für das Jahr 2015 beträgt die Abgabe damit bei einer EEG-Umlage von 6,17 Cent je kWH ca. 1,85 Cent je kWh. Doch viele private Nutzer, mit einer kleinen Photovoltaikanlage auf dem Einfamilienhaus, sind davor durch eine Bagatellgrenze geschützt. Die Abgabe auf den Eigenverbrauch des Solarstroms muss nur bei Anlagen mit einer Leistung über 10 kWh entrichtet werden, wodurch viele Besitzer von Hausdachanlagen von der Abgabe verschont bleiben.

Entwicklung der Einspeisevergütung seit 2014

Nachfolgend finden Sie die Einspeisevergütungen seit Januar 2014, einmal in tabellarischer Form und einmal in grafischer Darstellung für jede Anlagengröße. Zu erkennen ist dabei bei allen Anlagengrößen, dass die Einspeisevergütungen seit Januar 2014 gefallen sind. Ebenfalls zu sehen ist, dass die Reduzierung der Einspeisevergütung seit August 2014 langsamer von statten geht.

Einspeisevergütung für kleine Anlagen bis 10 kWp seit Januar 2014

Vergütungssätze seit Januar 2014 für Kleinanlagen

DatumVergütungssatz in Cent je kWh
Juni 201512,40
Mai 201512,43
April 201512,47
März 201512,50
Februar 201512,53
Januar 201512,56
Dezember 201412,59
November 201412,62
Oktober 201412,65
September 201412,69
August 201412,75
Juli 201412,88
Juni 201413,01
Mai 201413,14
April 201413,28
März 201413,41
Februar 201413,55
Januar 201413,68

Einspeisevergütung für mittelgroße Anlagen von 10 kWp bis 40 kWp seit Januar 2014

Vergütungssätze seit Januar 2014 für mittelgroße Anlagen

DatumVergütungssatz in Cent je kWh
Juni 201512,06
Mai 201512,09
April 201512,12
März 201512,15
Februar 201512,18
Januar 201512,22
Dezember 201412,25
November 201412,28
Oktober 201412,31
September 201412,34
August 201412,40
Juli 201412,22
Juni 201412,34
Mai 201412,47
April 201412,60
März 201412,72
Februar 201412,85
Januar 201412,98

Einspeisevergütung für große Anlagen von 40 kWp bis 500 kWp seit Januar 2014

Vergütungssätze seit Januar 2014 für große Anlagen

DatumVergütungssatz in Cent je kWh
Juni 201510,79
Mai 201510,82
April 201510,84
März 201510,87
Februar 201510,90
Januar 201510,92
Dezember 201410,95
November 201410,98
Oktober 201411,01
September 201411,03
August 201411,09
Juli 201410,90
Juni 201411,01
Mai 201411,12
April 201411,23
März 201411,35
Februar 201411,46
Januar 201411,58

Einspeisevergütung für große Anlagen bis zu 500 kWp auf Nichtwohngebäuden und Freiflächenanlagen seit Januar 2014

Vergütungssätze seit Januar 2014 für Anlagen auf Nichtwohngebäuden

DatumVergütungssatz in Cent je kWh
Juni 20158,59
Mai 20158,61
April 20158,63
März 20158,65
Februar 20158,68
Januar 20158,70
Dezember 20148,72
November 20148,74
Oktober 20148,76
September 20148,79
August 20148,83
Juli 20148,92
Juni 20149,01
Mai 20149,10
April 20149,19
März 20149,28
Februar 20149,38
Januar 20149,47