Förderungen für Solarthermie


Anforderungen für die Basisförderung einer Solarthermieanlage (Stand 01.04.2015)

Staatlich gefördert Stempel auf Solarthermieanlage

Solarthermie wird staatlich gefördert!

  • Eine Liste von förderfähigen Kollektoren und Solarthermieanlagen ist bei dem BAFA zu finden: BAFA-Liste förderfähiger Wärmepumpen

  • Förderbar sind Solarthermieanlagen für folgende Verwendungszwecke:

    • Bereitstellung des Wärmebedarfs für Heizung und / oder Warmwasserbereitung
    • Bereitstellung des Kältebedarfs
  • Das Gebäude muss zum Gebäudebestand gehören. Das heißt, dass zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der neuen Anlage seit mindestens 2 Jahren ein anderes Heiz- oder Kühlsystem installiert gewesen sein muss.

  • Eine Solarthermieanlage muss basierend auf dem Verwendungszweck und der Kollektorart folgende Mindestanforderungen bezüglich Mindestkollektorfläche und Wärmespeichervolumen erfüllen:

    • Bei Solarkollektoranlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung:

      • Mindestkollektorfläche: 3 m²
      • Mindestspeichervolumen des Wärmespeichers: 200 Liter
    • Bei Solarkollektoranlagen für die Heizungsunterstützung und solare Kühlung

      • Mindestens 7 m² Kollektorfläche bei Vakuumröhren- und Vakuumflachkollektoren bzw. 9 m² Kollektorfläche bei Flachkollektoren
      • Mindestvolumen des Wärmespeichers: 50 Liter je Quadratmeter Bruttokollektorfläche bei Vakuumröhren- und Vakuumflachkollektoren bzw. 40 Liter je Quadratmeter Bruttokollektorfläche bei Flachkollektoren
  • Förderfähig durch die Basisförderung sind nur Anlagen bis zu 40 Quadratmetern Bruttokollektorfläche

  • Erweiterung einer Solarthermieanlage: Es ist auch eine Erweiterung einer Solarthermieanlage durch die Basisförderung förderbar, wenn die Solarkollektoranlage um mindestens 4 m² und maximal bis zu 40 m² Bruttokollektorfläche erweitert wird.

Berechnung der Basisförderung für Solarthermieanlagen (Stand 01.04.2015)

Solarthermie-Förderung ermitteln

Solarthermie-Förderung ermitteln

  • Bei Solarkollektoranlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung: 50 € je angefangenem Quadratmeter Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 500 €
  • Bei Solarkollektoranlagen für die Heizungsunterstützung und solare Kühlung: 140 € je angefangenem Quadratmeter Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 2.000 €
  • Erweiterung einer Solarthermieanlage: 50€ je zusätzlich installiertem Quadratmeter Bruttokollektorfläche

Bonusförderungen für Solarthermieanlagen (Stand 01.04.2015)

Kombinationsbonus

Es ist möglich, einen Kombinationsbonus in Höhe von 500 € je Anlagenkombination zu erhalten. Dabei gibt es folgende Kombinationsmöglichkeiten:

  • Austausch eines Heizkessels ohne Brennwerttechnik durch einen Öl- oder Gasbrennwertkessel bei der Installation der Solarthermieanlage
  • Kombination der Solarthermieanlage mit einer gleichzeitig zu errichtenden förderfähigen Biomasse-Anlage oder einer effizienten Wärmepumpe
  • Anschluss der Solarthermieanlage an ein Wärmenetz

Damit kann durch den Kombinationsbonus bei Erfüllung aller drei Möglichkeiten ein Kombinationsbonus von bis zu 1.500 € erzielt werden.

Gebäudeeffizienzbonus

Durch den Gebäudeeffizienzbonus können zusätzliche Fördergelder in Höhe von bis zu 50 % der Basisförderung erhalten werden. Wenn Ihre Basisförderung beispielsweise 2.000 € beträgt, können Sie durch den Gebäudeeffizienzbonus weitere 1.000 € erhalten und somit insgesamt 3.000 € erhalten. Hierfür muss das Gebäude zum Gebäudebestand gehören, ein Wohngebäude sein sowie die Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 erfüllen.

Innovationsförderung für Solarthermieanlagen (Stand 01.04.2015)

Die Innovationsförderung bezieht sich auf große Solarthermieanlagen und kann sowohl für Neubauten als auch Gebäude im Gebäudebestand gewährt werden. Voraussetzung hierfür ist bei Ein- und Zweifamilienhäusern:

  • Solarthermieanlage muss zwischen 20 m² und 100 m² Bruttokollektorfläche haben
  • Die Solarthermieanlage muss zur Raumheizung und Warmwasserbereitung verwendet werden
  • Die Solarthermieanlage muss einen solaren Deckungsgrad von mindestens 50 % erreichen

Die Förderung beträgt bei der Erstinstallation 200 € je Quadratmeter Bruttokollektorfläche, wenn das Gebäude zum Gebäudebestand gehört und 150 € je Quadratmeter Bruttokollektorfläche, wenn das Gebäude ein Neubau ist.

Die Innovationsförderung ist nicht mit der Basisförderung kombinierbar, ist jedoch mit dem Kombinationsbonus und dem Gebäudeeffizienzbonus kombinierbar.